Verfügbarkeitsgarantie (BESS)
Eine Verfügbarkeitsgarantie ist eine Vertragsklausel, die sicherstellt, dass ein Energiesystem - wie z. B. ein BESS oder ein Kraftwerk - während eines vordefinierten Teils eines Berichtszeitraums online, funktionsfähig und zur Erbringung von Dienstleistungen verfügbar bleibt. Sie wird in der Regel als Prozentsatz der Zeit ausgedrückt, in der das System betriebsbereit ist, bezogen auf die Gesamtzeit, in der es voraussichtlich verfügbar sein wird. Die Verfügbarkeitsgarantie unterscheidet sich von der Leistungsgarantie dadurch, dass sie die Bereitschaft des Systems und nicht die tatsächliche Leistung oder Effizienz misst. So kann beispielsweise eine Batterie, die voll betriebsbereit ist, aber nicht eingesetzt wird, die Verfügbarkeitsanforderungen erfüllen, auch wenn keine Energie geliefert wird. Diese Garantie ist häufig an Leistungszahlungen geknüpft und kann Strafen für übermäßige Ausfallzeiten oder Überschreitungen des Wartungsplans beinhalten.